Bava Metzia 24

Kapitel 24

א עשו שאינו זוכה כזוכה מ"ט עניים גופייהו ניחא להו כי היכי דכי אגרו לדידהו נלקוט בנייהו בתרייהו
1 hierbei haben sie Nichterwerbende Erwerbenden gleichgestellt, denn dies ist den Armen selber lieb, damit, wenn man sie mietet, auch ihre Kinder die Nachlese sammeln dürfen.
ב ופליגא דר' חייא בר אבא דאמר רבי חייא בר אבא אמר רבי יוחנן לא גדול גדול ממש ולא קטן קטן ממש אלא גדול וסמוך על שלחן אביו זהו קטן קטן ואינו סמוך על שלחן אביו זהו גדול:
2 Erstreitet somit gegen R. Ḥija b. Abba, denn R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans, unter ‘erwachsen’ sei nicht ein wirklich Erwachsener, und unter ‘minderjährig’ sei nicht ein wirklich Minderjähriger zu verstehen, vielmehr gilt auch ein Erwachsener, der am Tische seines Vaters speist, als minderjährig, und ein Minderjähriger, der nicht am Tische seines Vaters speist, als erwachsen.
ג מציאת עבדו ושפחתו העברים הרי הוא של עצמן: אמאי לא יהא אלא פועל ותניא מציאת פועל לעצמו במה דברים אמורים בזמן שאמר לו נכש עמי היום עדור עמי היום
3 D<small>ER</small> F<small>UND SEINES JISRAELITISCIIEN</small> S<small>KLAVEN, SEINER JISRAÉLITISCHEN</small> M<small>AGD &amp;C. SELBER</small>. Weshalb denn, sie sollten doch nicht mehr sein als ein Löhner, und es wird gelehrt: der Fund eines Löhners gehört ihm selber; dies nur dann, wenn [der Hausherr] zu ihm gesagt hat, daß er heute bei ihm jäte, daß er heute bei ihm grabe,
ד אבל אמר לו עשה עמי מלאכה היום מציאתו לבעל הבית
4 wenn er aber zu ihm gesagt hat, daß er heute bei ihm arbeite, so gehört der Fund dem Hausherrn!?
ה אמר רבי חייא בר אבא אמר רבי יוחנן הכא בעבד נוקב מרגליות עסקינן שאין רבו רוצה לשנותו למלאכה אחרת
5 R. Ḥija b. Abba erwiderte im Namen R. Joḥanans: Hier handelt es sich um einen Sklaven, der Perlen durchlocht, den sein Herr nicht für eine andere Arbeit verwendenwill.
ו רבא אמר במגביה מציאה עם מלאכתו עסקינן
6 Raba erklärte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn er den Fund beim Verrichten seiner Arbeitaufhebt.
ז רב פפא אמר כגון ששכרו ללקט מציאות והיכי דמי דאקפי אגמא בכוורי:
7 R. Papa erklärte: Wenn er ihn zum Einsammeln von Fundsachengemietet hat, wenn beispielsweise ein Fluß Fische ausgeworfen hat.
ח האי שפחה היכי דמי אי דאייתי שתי שערות מאי בעיא גביה
8 Von welcher Magd wird hier gesprochen: hat sie zwei Haarebekommen, so hat sie ja nicht bei ihm zu bleiben,
ט ואי דלא אייתי שתי שערות אי איתיה לאב דאבוה הויא ואי דליתיה לאב תיפוק במיתת האב
9 hat sie keine zwei Haare bekommen, so sollte, wenn sie einen Vater hat, [der Fund] ihrem Vater gehören, und wenn sie keinen Vater hat, sie durch den Tod ihres Vaters frei werden,
י דאמר ריש לקיש אמה העבריה קנה עצמה במיתת האב מרשות האדון מקל וחומר ולאו איתותב ריש לקיש
10 denn Reš Laqiš sagte, es sei [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu entnehmen, daß eine jüdische Magd durch den Tod ihres Vaters aus dem Besitze des Herrn in ihren eigenen Besitz gelange!? – Reš Laqiš ist ja widerlegt worden. –
יא נימא מהאי נמי תיהוי תיובתא
11 Auch hieraus wäre also eine Widerlegung zu entnehmen? –
יב לא לעולם דאיתיה לאב ומאי הרי הן שלהן לאפוקי דרבה:
12 Nein, tatsächlich, wenn sie einen Vater hat, nur schließt das ‘ihnen’ den Herrn aus.
יג מציאת אשתו: גירשה פשיטא
13 D<small>ER</small> F<small>UND EINER</small> F<small>RAU</small>. Von einer Geschiedenen ist dies ja selbstverständlich!? –
יד הכא במאי עסקינן במגורשת ואינה מגורשת דאמר רבי זירא אמר שמואל כל מקום שאמרו חכמים מגורשת ואינה מגורשת בעלה חייב במזונותיה
14 Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie geschieden und nicht [effektiv] geschiedenist R. Zera sagte nämlich im Namen Šemuéls: In allen Fällen, wo die Weisen gesagt haben, sie sei geschieden und nicht geschieden, ist der Ehemann zu ihrem Unterhalte verpflichtet.
טו טעמא מאי אמור רבנן מציאת אשה לבעלה כי היכי דלא תיהוי לה איבה הכא אית לה איבה ואיבה:
15 Die Rabbanan bestimmten, daß der Fund einer Frau ihrem Ehemanne gehöre, damit keine Feindschaft zwischen ihnen entstehe, zwischen diesenaber herrscht ja Feindschaft über Feindschaft.
טז <big><strong>מתני׳</strong></big> מצא שטרי חוב אם יש בהן אחריות נכסים לא יחזיר שבית דין נפרעין מהן אין בהן אחריות נכסים יחזיר שאין בית דין נפרעין מהן דברי רבי מאיר
16 <b>W</b><small>ER</small> S<small>CHULDSCHEINE FINDET, GEBE SIE, WENN SIE EINE</small> G<small>ÜTERHAFTUNG</small> <small>ENTHALTEN, NICHT ZURÜCK, WEIL DAS</small> G<small>ERICHT VON DIESEN</small>Z<small>AHLUNG EINZIEHT, UND WENN SIE KEINE</small> G<small>ÜTERHAFTUNG ENTHALTEN, SO GEBE ER SIE ZURÜCK, WEIL DAS</small> G<small>ERICHT VON DIESEN</small><small>KEINE</small> Z<small>AHLUNG EINZIEHT – SO</small> R. M<small>EÍR</small>.
יז וחכמים אומרים בין כך ובין כך לא יחזיר מפני שבית דין נפרעין מהן:
17 D<small>IE</small> W<small>EISEN SAGEN, OB SO ODER SO GEBE ER SIE NICHT ZURÜCK, WEIL DAS</small> G<small>ERICHT VON DIESEN</small> Z<small>AHLUNG EINZIEHT</small>.
יח <big><strong>גמ׳</strong></big> במאי עסקינן אילימא כשחייב מודה כי יש בהן אחריות נכסים אמאי לא יחזיר הא מודה ואי כשאין חייב מודה כי אין בהן אחריות נכסים אמאי יחזיר נהי דלא גבי ממשעבדי מבני חרי מגבא גבי
18 GEMARA. Um welchen Fall handelt es sich hier: wollte man sagen, wenn der Schuldner eszugibt, so sollte er sie doch zurückgehen, auch wenn sie Güterhaftung enthalten, denn jener gibtes ja zu, wenn es aber der Schuldner nicht zugibt, so sollte er sie nicht zurückgeben, auch wenn sie Güterhaftung enthalten, denn wenn er auch die Schuld von verkauften [Gütern] nicht einziehen kann, so kann er sie immerhin von freieneinziehen!? –
יט לעולם כשחייב מודה והכא היינו טעמא דחיישינן שמא כתב ללות בניסן ולא לוה עד תשרי ואתי למטרף לקוחות שלא כדין
19 Tatsächlich, wenn der Schuldner es zugibt, hierbei aber ist der Umstand zu berücksichtigen, er könnte ihn im Nisan geschrieben und erst im Tišri [das Geld] geborgt haben; er würde sie dann den Käufern widerrechtlichabnehmen. –
כ אי הכי כל שטרי דאתו לקמן ניחוש להו הכי
20 Demnach sollte man dies doch auch bei jedem anderen Schuldscheine, der uns vorgelegt wird, berücksichtigen!? –
כא כל שטרי לא ריעי הני ריעי
21 Jeder andere Schuldschein ist nicht verdächtig, diese aber sind verdächtig. –
כב אלא הא דתנן כותבין שטר ללוה אף על פי שאין מלוה עמו לכתחילה היכי כתבינהו ניחוש שמא כתב ללות בניסן ולא לוה עד תשרי ואתי למטרף לקוחות שלא כדין
22 Wir haben ja aber gelernt, man dürfe dem Schuldner einen Schuldschein schreiben, auch wenn der Gläubiger nicht dabei ist; wieso darf man dies von vornherein tun, man sollte doch berücksichtigen, vielleicht schreibt er im Nisan und borgt [das Geld] erst im Tišri, und [der Gläubiger] könnte dann den Käufernihre Grundstücke widerrechtlich abnehmen!?
כג אמר רב אסי
23 R. Asi erwiderte: